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VGH Bayern, 06.07.2012 - 15 M 12.1358 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05
Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 15 M 12.1358
Ist dem Erinnerungsführer - wie hier - bereits eine Kostenrechnung zugegangen, ist der Antrag auf Nichterhebung von Kosten als Erinnerung im Sinn des § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG zu werten (vgl. BVerwG vom 25.1.2006 NVwZ 2006, 479). - BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 15 M 12.1358
Wird vor Ablauf einer Klage-, Rechtsmittel- oder Antragsfrist ordnungsgemäß Prozesskostenhilfe beantragt und wird hierüber erst nach Fristablauf entschieden, so ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Frist nach § 60 VwGO zu gewähren (vgl. z.B. BVerwG vom 28.1.2004 NVwZ 2004, 888). - BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 15 M 12.1358
Dies könnte als eine unwirksame, weil bedingte Antragstellung verstanden werden (vgl. BVerwG vom 17.1.1980 BVerwGE 59, 302/304). - BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 83.09
Beschwerdefrist; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung; Hindernis; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 15 M 12.1358
Insoweit ist es ihm zumutbar, in geeigneter Weise juristischen Rat einzuholen (vgl. BVerwG vom 7.10.2009 NVwZ-RR 2010, 36/37). - VGH Bayern, 20.12.2010 - 15 NE 10.2377
Antrag auf Prozesskostenhilfe; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 15 M 12.1358
Mit Vermerk des Bevollmächtigten des Antragstellers auf dem Empfangsbekenntnis vom 29. Dezember 2010 im Verfahren 15 NE 10.2377 wurde zudem auch der Normenkontrollantrag ausdrücklich zurückgenommen.
- LSG Bayern, 18.04.2016 - L 15 SF 99/16
Erfolglose Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung
Bei der Auslegung des § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG ist auch zu beachten, dass diese Vorschrift nicht den Zweck verfolgt, der unterlegenen Partei das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko abzunehmen und von dem Beteiligten auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. BFH, Beschluss vom 25.03.1969, Az.: VII B 151/68; Bayer. Verwaltungsgerichtshof - VGH -, Beschluss vom 06.07.2012, Az.: 15 M 12.1358;… Meyer, a. a. O., § 21 GKG, Rdnr. 11).Zudem wird von einem rechtsunkundigen Verfahrensbeteiligten auch regelmäßig erwartet, dass er sich vor der Inanspruchnahme weiterer Rechtsmittel juristischen Rat einholt (vgl. BVerwG, Beschuss vom 07.10.2009, Az.: 9 B 83/09; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.07.2012, Az.: 15 M 12.1358;… vgl. Meyer, a. a. O., § 21 GKG, Rdnr. 12).
- VGH Bayern, 29.03.2016 - 3 M 16.567
Gleichzeitige Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und eine …
Es muss sich vielmehr um einen schweren Mangel im Sinne einer eindeutigen und offenkundig unrichtigen Sachbehandlung handeln (vgl. BayVGH, B. v. 6.7.2012 - 15 M 12.1358 - juris Rn. 4).